Ausländische Studienbewerbende
Die Zahl der ausländischen Studierenden ist gesetzlich seit 1963 auf höchstens ein Viertel der Gesamtzahl der Studierenden beschränkt. Daher ist ein Auswahlverfahren notwendig.
Zulassungsbeschränkung für Bachelor- und Masterstudium
Die Zulassungsbeschränkung gilt für Bewerbende mit ausländischer Staatsangehörigkeit und ausländischem Studienberechtigungsausweis.
Von der Zulassungsbeschränkung ausgenommen sind:
- Bewerbende mit Schweizer/liechtensteinischer Staatsangehörigkeit;
- Bewerbende mit einer schweizerischen Niederlassungsbewilligung C;
- Bewerbende mit einem anerkannten schweizerischen/liechtensteinischen Studienberechtigungsausweis bzw. Studienabschluss;
- Bewerbende für ein Doktoratsstudium;
- Gaststudierende.
Zulassungstest
Sofern Sie der Zulassungsbeschränkung unterliegen, ist neben der Erfüllung der akademischen Voraussetzungen ein Studierfähigkeitstest zu absolvieren.
Die Zulassung zum Studium auf der Assessmentstufe erfolgt für ausländische Bewerbende, welche Ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt des Erwerbs des Reifezeugnisses innerhalb des europäischen Raums haben, ausschliesslich über die Zulassungsprüfung der HSG.
Ausländische Bewerbende für die Assessmentstufe, welche ihren gesetzlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt des Erwerbs des Reifezeugnisses ausserhalb des europäischen Raums haben, können entweder die Zulassungsprüfung der HSG oder einen internationalen Studierfähigkeitstest ablegen.
Die Zulassung zur Masterstufe oder zu einem Zweitstudium Bachelor kann erlangt werden über einen internationalen Test (GMAT, GRE oder LSAT) oder die Zulassungsprüfung der HSG. Es ist Ihnen überlassen, für welche Variante Sie sich entscheiden.
Um sich über einen internationalen Test für das Masterstudium an der Universität St.Gallen zu qualifizieren, müssen Sie uns bis zum Anmeldeschluss einen ausreichenden Testscore einreichen. Liegt Ihren Anmeldeunterlagen kein genügender Testscore (GMAT, GRE, LSAT) bei, werden Sie von uns zur Zulassungsprüfung der HSG eingeladen.
Beachten Sie bitte
Der Studierfähigkeitstest ist kein Substitut für ein nicht-anerkanntes oder teilanerkanntes Reifezeugnis oder einen nicht-anerkannten Studienabschluss.
Sprachanforderung
Sofern Ihre Muttersprache nicht Deutsch ist und Sie sich mit einem ausländischen Reifezeugnis/Studienabschluss zu einem deutschsprachigen Studiengang anmelden, ist ein Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse fristgerecht einzureichen.
Sofern Ihre Muttersprache nicht Englisch ist und Sie sich für ein englischsprachiges Master-Programm anmelden, ist ein Nachweis ausreichender Englischkenntnisse fristgerecht einzureichen.
Spezielle Regelungen für Masterprogramme
Für das Master-Programm Strategy and International Management ist in jedem Fall der GMAT, für das Master-Programm Quantitative Economics and Finance in jedem Fall der GRE, für das Master-Programm Banking and Finance entweder der GMAT oder der GRE zu absolvieren. Für diese Programme entfällt daher die HSG-Zulassungsprüfung.
Spezielle Bedingungen für Bewerbende mit chinesischen Abschlüssen
Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle einer Zulassung an der Universität St.Gallen das Zertifikat zum APS China-Verfahren Interview bis zur Nachreichfrist einreichen müssen.