Zulassung zum Master-Studium

Voraussetzung für die Zulassung zu unseren Master-Programmen ist ein fachähnlicher Bachelor-Abschluss oder ein universitärer Master-Abschluss in einer andren Studienrichtung.

Erststudium-Master
Für die Aufnahme eines Master-Studiums ist ein anerkannter fachähnlicher Bachelor-Abschluss einer Universität notwendig. Unter bestimmten Bedingungen ist auch eine Zulassung mit einem Abschluss einer Fachhochschule möglich.

Zweitstudium-Master
Wenn Sie bereits über einen anerkannten universitären Master-, Diplom- oder Lizentiatsabschluss in einer fachfremden Studienrichtung verfügen, können Sie sich für ein Zweitstudium-Master anmelden.

Zulassung für ausländische Studienbewerbende
Ausländische Studierende unterliegen einer Zulassungsbeschränkung. Beachten Sie bitte die Zulassungsbedingungen für ausländische Studierende.

Programmspezifische Zulassungsbedingungen
Informieren Sie sich über die detaillierten Zulassungsbedingungen des jeweiligen Masterprogramms sowie die Informationen zu den Ergänzungsleistungen und den erforderlichen Nachweisen!

Doppelabschluss-Programme (DDP)
Einzelne Master-Programme bieten Doppelabschluss-Programme an. Für die Teilnahme an Doppelabschluss-Programmen können besondere Voraussetzungen verlangt werden. Die Zulassung zu einem Master-Programm gibt kein unmittelbares Recht auf die Teilnahme an einem Doppelabschluss-Programm. Eine Bewerbung für ein DDP kann erst nach der definitiven Zulassung zu einem Master-Programm erfolgen.

Zulassung Zusatzausbildung
Auf der Master-Stufe stehen Ihnen der Zusatzabschluss Wirtschaftspädagogik und das Lehrprogramm Wirtschaftsjournalismus zur Verfügung.

Sprachanforderungen
Sofern Ihre Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Sie für die Zulassung zu einem deutschsprachigen Master-Programm fristgerecht einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbringen.

Sofern Ihre Muttersprache nicht Englisch ist, müssen Sie für die Zulassung zu einem englischsprachigen Master-Programm fristgerecht einen Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse erbringen.

Weitere Informationen zu den Sprachanforderungen entnehmen Sie bitte den Ausführungsbestimmungen Sprachen.

Weiterführende Informationen

Blick durch die Fensterfront ins Innere des beleuchteten Auditorium Maximums bei Nacht.

Weiterführende Links

Je nach Vorbildung sind bei der Zulassung zum Master-Studium Ergänzungsleistungen zu erbringen.

Downloads

Relevante Merkblätter für die Zulassung zum Master-Studium:

Weiterführende Links

Für Informationen zur akademischen Anerkennung oder zur Anmeldung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.